Was geschah am: 14. Dezember

Am 14. Dezember 1482 wurde der Vertrag von Münsingen unterzeichnet. In diesem Vertragswerk wird beschlossen, dass die Grafschaften Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart vereint werden. Wobei der Uracher Graf der erste Graf der neuen Grafschaft Württemberg wird und der Stuttgarter Graf dessen Nachfolger. 

Die Geschichte des Herzogtums Württemberg

Doch erstmal alles von Anfang. Wieso gab es zwei Württemberger Grafschaften und wieso beschlossen diese sich zu vereinen?

1361:
In diesem Jahr wird auf Basis der Goldenen Bulle der Hausvertrag der Württemberger verfasst. In diesem Vertrag wird beschlossen, dass die Grafschaft Württemberg unteilbar sei.
1442:
Doch am 25. Januar 1442 wurde der Nürtinger Vertrag unterzeichnet, der die Grafschaft Württemberg teilt. Eberhard IV. hat zwei Söhne; Ludwig (später Ludwig I.) und Ulrich (später Ulrich V. der Vielgeliebte). Nach dem Tode des Grafen sollten beide Söhne zunächst gemeinsam regieren. Doch Ulrich pochte nach einer Teilung, die er 1441 durchsetzte. Dabei erhielt Ludwig den Süd-Westlichen Teil, den Uracher Teil und Ulrich den Nord-Östlichen Teil, den Stuttgarter Teil.
1442-1482:
Für 40 Jahre gehen beide Grafschaften offiziell getrennte Wege, doch beide Teile arbeiten oft zusammen.
1457:
Eberhard V. übernimmt die Herrschaft über die Grafschaft Württemberg-Urach.
1480:
Eberhard VI. übernimmt die Herrschaft über die Grafschaft Württemberg-Stuttgart.
1482:
Da Eberhard V. keine männlichen Nachkommen hat, soll laut den Hausverträgen sein Onkel 2. Grades (Eberhard VI.) sein Gebiet übernehmen. Doch beide entscheiden sich nicht zu warten und schließen am 14. Dezember 1482 den Münsinger Vertrag. Dieser Vertrag besagt, dass Eberhard VI. entmachtet wird und sein Gebiet an Eberhard V. übertragen wird. Dafür muss Eberhard V. jedoch versprechen, dass sein Onkel sein Nachfolger wird.
1489:
Eberhard V. nennt sich nun Herzog Eberhard I. von Württemberg. Eberhard VI. gefällt es nicht, dass er entmachtet wurde, weshalb er sich beim König Maximilian beschwert. Dieser entscheidet in Frankfurt gegen Eberhard VI. und beschließt, dass Eberhard I. alleiniger Herzog bleibt und das Falls dieser vor Eberhard VI. sterben sollte, nicht ganz Württemberg, sondern nur Württemberg-Stuttgart an Eberhard VI. fallen sollte. Hinzu kommt, dass dieser dann nicht einfach sein Gebiet regieren kann, sondern einem Rat unterworfen ist.
1492:
Der Entscheid gefiel Eberhard VI. gar nicht. Hinzu kommt, dass der Herzog mit dem Gedanken spielt Ulrich von Württemberg zum Erben zu bestimmen. Daraufhin geht Eberhard VI. zum Erzbischof von Mainz und seinem Schwager den Markgrafen Friedrich von Brandenburg. Diese überredeten den Herzog, Eberhard als Erben einzusetzen. Dieser stimmte zu, wenn sich dieser dem ständigen Rat unterstellen würde. Alle Beteiligten stimmten zu, wodurch der Esslinger Vertrag zustande kam.

Die Folgen

Als Eberhard 1496 starb wurde dessen Onkel zum neuen Herzog, dabei nannte er sich nun Eberhard II.. Doch den Esslinger Vertrag ignorierte er, weshalb die Landhofmeister, Kanzler, Räte, Prälaten und Ritter, kurzum die Mitglieder des ständigen Rates sich erhoben und forderten, dass der Vertrag eingehalten wird. Doch anstatt den Forderungen nachzugehen, floh Eberhard II. nach Ulm. Wegen der Landflucht und den Bestimmungen des Esslinger Vertrages, enthob ihn König Maximilian von seinen Titel. Zwar erhielt er eine Jahresrente von 6000 Gulden, musste jedoch das Land verlassen. Daraufhin regiert der Ständerat bis der oben schon genannte Ulrich von Württemberg volljährig wird.

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