Was geschah am: 11. November

Am 11. November 1485 wird das gemeinsame Thüringisch-Sächsische Herrschaftsgebiet zwischen den Brüdern Ernst und Albrecht geteilt. Doch wie kam es dazu? Wer bekam was? Und welche Folgen hatte diese Teilung?

Vorgeschichte

Am 7. September 1464 stirbt Friedrich II. der Sanftmütige im Alter von 52 Jahren. Er hinterließ acht Kinder, wobei nur sechs älter als 12 wurden. Von seinen sechs Kindern gab es jedoch nur zwei Söhne, die das Herrschaftsgebiet, das Kurfürstentum Sachsen, gemeinsam erbten.

18 Jahre später stirbt Wilhelm III. genannt der Tapfere, Bruder Friedrich II. und dadurch Onkel von Ernst und Albrecht im Jahr 1482 und vererbt die Landgrafschaft Thüringen an seine Neffen, da er selbst keine Söhne hat.  

Leipziger Teilung

Aufgrund von Differenzen zwischen den Brüdern entschied man sich die Herrschaft zu teilen. Dabei hat Ernst zwei Gebiete erstellt. Den Weimarer Teil und den Meißnische Teil. Ernst hat entschieden, welche Gebiete es gibt, Albrecht entschied welches Gebiet er möchte (nach dem Prinzip, ich schneide einen Kuchenstück und der andere wählt das Stück). Dafür das Albrecht entscheiden durfte wer welches Gebiet bekommt, soll Albrecht Ernst 25.000 Gulden geben. Hinzu kommt, dass der Bruder der den Meißnischen Teil auswählt, dem anderen 100.000 Gulden bezahlen muss (vier Jahresraten zu je 25.000 Gulden), da der Teil um Meißen der "würdigere" sei. Mit würdig meint man, da der Meißnische Teil mehr Prestige Objekte wie Dresden und Leipzig enthält sowie eine größere Wirtschaftskraft darstellt, wodurch der Besitzer des Weimarer Teiles benachteiligt wäre. 

Albrecht entschied sich den Meißnisches Teil zu nehmen. Ernst war über diese Entscheidung enttäuscht, da dieser gerne das Gebiet hätte, da es seit Generationen dem Kurfürsten gehört und dieser offiziell der Kurfürst ist. 

Doch nicht nur das Land wurde geteilt, sondern auch die Schulden. Hierbei wurde jedoch zu gleichen Teilen geteilt. Dieser Vertrag wurde am 26. August 1485 unterzeichnet, wobei kurze Zeit später am 4. Oktober 1485 der Vertrag auf Wunsch von Albrecht abgeändert wurde. Anstatt 100.000 Gulden in vier Jahresraten zu bezahlen, wollte dieser 50.000 Gulden in zwei Raten zahlen. Wobei die erste Zahlen ein Jahr nach Unterschrift stattfinden soll. 

Drei Jahre nach dem Vertragsschluss wurde Rechnung darüber gehalten ob Albrecht 75.000 Gulden bezahlt hat oder nicht. Dabei stellte sich heraus, das Albrecht noch 6925 Gulden bezahlen muss. Es wurde sich geeinigt, dass diese Summe am 18. Mai 1488 beglichen werden soll. 

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