Was geschah am: 9. Oktober

Am 9. Oktober 1531 erklärten die fünf katholischen Orte der alten Eidgenossenschaft Zürich den Krieg. Damit begann der zweite Kappelerkrieg. Doch wieso begann der zweite Kappelerkrieg? Und wie endete er? 



Vorgeschichte des Konflikts

Am 28. Juni haben wir einen Artikel über den ersten Kappelerkrieg, welcher ohne Kampfhandlung und einer Milchsuppe beendet wurde, veröffentlicht (den Link gibt es hier -> https://t1p.de/h8hk ).

Der erste Kappelerkrieg endete damit, dass den katholischen Orten (sprich fünf der dreizehn Orte der alten Eidgenossenschaft; Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Uri) die Kriegsschuld gegeben wurde, weshalb sie die Schulden des Krieges tragen mussten. Hinzu kommt, dass im ersten Kappeler Landfrieden den gemeinen Orten und zugewandten Orten zugesagt worden ist, dass diese autonom über ihre Religion bestimmen dürfen. Und das beide Lager (katholisches Lager und reformatorische Lager) sich nicht der provozieren und beleidigen dürfen.


Zwischen dem ersten und dem zweiten Kappelerkrieg liegen knapp zwei Jahre, es ist in diesen zwei Jahren also einiges passiert, wodurch ein zweiter Krieg entstand.

Einer der weiteren Faktoren, die zum Krieg führten, waren die Beschlüsse des Augsburger Reichstages. Dort hatten die Protestanten ihr Glaubensbekenntnis dem Kaiser vorgetragen, doch dieser lehnte ihn ab und veröffentlichte eine Widerlegung. Da Kaiser Karl V. die Protestanten nicht mochte und sich dementsprechend die Protestanten dem Kaiser nicht mehr unterwerfen wollten, gründeten 18 reformierte Orte den Schmalkaldischen Bund. Obwohl es sich hier nur um ein Verteidigungsbündnis handelt, führte die Gründung dazu, dass die Situation zwischen Katholiken und Protestanten immer schwieriger wurde. 

Zweiter Kappelerkrieg

Doch ausschlaggebend für den zweiten Kappelerkrieg war der zweite Müsserkrieg. 
1531 greift das Herzogtum Mailand die drei Bünde an, nachdem diese im Jahr 1525/26 schon einmal gekämpft hatten. Das protestantische dreier Bündnis ruft seinen Verbündeten die alte Eidgenossenschaft zur Hilfe. Doch die fünf katholischen Orte verweigerten ihre Teilnahme am Krieg (sie verlangten, dass die Orte des dreier Bündnis zum alten Glauben übertreten sollen, damit sie ihnen helfen), währenddessen zogen die restlichen acht Orte in den Müsserkrieg.


Zürich und sein Verbündeter Bern sanktionierten die fünf katholischen Orte, indem sie sich weigerten, Lebensmittel in diese Region zu liefern. Diese Lebensmittelsperre war der ausschlaggebende Grund für die katholischen Orte, Zürich den Krieg zu erklären. Damit ist der zweite Kappeler Krieg ausgebrochen. Gerade mal zwei Tage später kommt es zur ersten Schlacht. Die Zürcher müssen bei dieser Schlacht alleine gegen die fünf katholischen Orte kämpfen, da die Berner zu spät ankamen. Bei dieser Schlacht wurde der Reformator Huldrych Zwingli getötet, damit war die Reformation in der Schweiz endgültig gestoppt. Als einige Tage später die reformierten Orte versuchten, den Spieß noch umzudrehen, wurden diese mitten in der Nacht von einer kleinen katholischen Gruppe überfallen. 632 katholische Soldaten schafften es mithilfe des Überraschnungseffektes die 5000 Mann starke Zürcher/Berner Armee zu besiegen. Während die Katholiken 87 Mann verloren hatten, starben aufseiten der Reformierten 800 Mann. Die sogenannte Schlacht am Gubel war damit die finale Schlacht des Krieges, die dazu führte, das der zweite Kappeler Landfriede unterzeichnet wurde. 

Doch dieser wurde knapp einen Monat später, am 20. November 1531 unterzeichnet. Der Krieg dauerte eigentlich nur sechs Tage. 

Der Zweite Kappeler Landfriede sagt im Vertragstext folgendes:
- Jeder souveräne Kanton der Eidgenossenschaft kann in seinem Gebiet nach dem Prinzip cuius regio, eius religio (wessen Religion, dessen Religion) die Konfession für alle Einwohner verbindlich regeln.
- Die Grafschaft Toggenburg musste die Lehnshoheit der Fürstabtei St. Gallen wieder anerkennen. Die reformierten und paritätischen Gemeinden durften weiter bestehen und mussten vom katholischen Fürstabt respektiert werden.
- Die Untertanen der Fürstabtei St. Gallen im Fürstenland zwischen Wil und Rorschach mussten zum katholischen Glauben zurückkehren.
- Die Gemeine Herrschaft Thurgau blieb zwar im Prinzip ebenfalls ein gemischtkonfessionelles Gebiet, katholische Einwohner einer Gemeinde konnten jedoch die Wiederherstellung ihres Gottesdienstes verlangen, die reformierten Kirchgemeinden hatten in diesem Fall kein Anrecht auf Fortbestand.
- Die Gemeinen Herrschaften Freie Ämter, Gaster, Uznach sowie die Schirmherrschaft Rapperswil wurden ganz rekatholisiert. Die Grafschaft Baden und die Grafschaft Sargans zum grössten Teil.
- Die reformierten Orte mussten das christliche Burgrecht auflösen.

Doch damit ist dieser Konflikt immer noch nicht fertig. Es dauert aber noch 181 Jahre, bis dieser Konflikt beendet ist 

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