Was geschah am: 25. September

In diesem Blog haben wir schon oft über das Erbrecht geschrieben, dabei wurde verhältnismäßig oft gleichzeitig über die Habsburger mit berichtet. Deswegen brechen wir heute diese Konvention und schreiben einen Artikel über den 25. September 1379. 

Am 25. September 1379 wurde der Vertrag von Neuberg unterzeichnet, dabei handelt es sich um einen Erbrechtsvertrag der Habsburger.

Ist wohl nicht so gut gelaufen Erbrecht und Habsburger zu trennen. Na ja...

Antoni Boys, Leopold III of Austria, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Um den Vertrag von Neuberg besser zu verstehen, müssen wir uns die vorherigen Verträge der Habsburger anschauen. 

Die Rheinfelder Hausordnung

Der Vertrag von Rheinfelden vom 1. Juni 1283 beinhaltet das neue Erbsystem der Primogenitur. Das heißt das man vom Prinzip der Gesamthand (Gesamthand meint hier, dass alle Söhne gleichermaßen regieren und alle das Recht auf den Titel haben) weggeht und die Macht auf den ältesten Sohn überträgt. Alle anderen Söhne müssen jedoch entschädigt werden, entweder durch einen Landtitel oder durch Geld. 

Damit wollte Rudolf I. verhindern, dass sich seine Nachkommen zerstreiten und dadurch das Land und seine Macht geteilt wird. Auch schütz die Primogenitur gegen Übergriffe anderer Familien (Einfluss der Ehefrauen). Den zu viele Köche verderben den Brei.

Albertinische und Rudolfinische Hausordnung 

73 Jahre später herrscht Albrecht II. über das Herzogtum Österreich, Steiermark und Kärnten. Der Enkel Rudolfs I. hat jedoch was die Erbteilung anbelangt andere Pläne. Denn Albrecht hat gemeinsam mit seiner Gemahlin Johanna von Pfirt sechs Kinder geschaffen, wovon vier männlich sind. Welche Begründung Albrecht hatte seine eigene Hausordnung zu erschaffen ist uns nicht bekannt. Was uns jedoch bekannt ist, ist der Inhalt dieser Ordnung. 

AnonymousUnknown author, Habsburger BSB Cod icon 330 fol 19v, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Die Albertinische Hausordnung aus dem Jahr 1355 besagt, dass nach dem Tod Albrecht II. die Länder Österreichs von seinen Vier Kindern; Rudolf IV., Friedrich III., Albrecht III. und Leopold III. gemeinsam regiert werden soll. Als Albrecht II. am 20. Juli 1358 in Wien gestorben ist, wurde die Albertinische Hausordnung umgesetzt, wobei die Ordnung seitens Rudolf IV. nicht wahrlich respektiert wurde. Es heißt zwar in der Ordnung, dass alle Brüder zu gleichen Teilen herrschen, doch Rudolf war da anderer Meinung. Als Ältester müsste er doch ein Vorrecht haben. Mit der Herstellung von gefälschten Dokumenten, die als Privilegium Maius bekannt sind, schaffte es Rudolf IV. seine Stellung mehr Kompetenzen zu verleihen (die Kompetenzerweiterung galt nur innerhalb der Familie, im Reich wurden die gefälschten Dokumente enttarnt). 

Antoni Boys, Frederick (III) of Austria, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Als dann am 10. Dezember 1362 Friedrich III. der zweite im Viererbund starb und noch dazu Rudolf IV. immer noch Kinderlos ist, erwägte Rudolf am 18. November 1364 eine neue Hausordnung zu schaffen; die Rudolfinische Hausordnung.

AnonymousUnknown author, Prager oder Wiener Meister, Rudolf IV, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

Die Rudolfinische Hausordnung besagt, dass Albrecht III. und Leopold III. das Land gemeinsam regieren sollen, jedoch soll der ältere (in diesem Fall Albrecht) ein Vorrecht besitzen. Der wichtigste Punkt ist jedoch die Unteilbarkeit des Landes, da Rudolf in seinem Leben alles gab, das Land und die Familie zu stärken und auf keinen Fall möchte, dass seine Arbeit unnütz war.

Vertrag von Neuberg

Als Rudolf IV. am 27. Juli 1365 in Mailand gestorben ist, trat die neue Hausordnung in Kraft. Für mehrere Jahre schafften es die beiden Brüder gemeinsam zu regieren. Doch der interne Friede wehrt nicht für ewig. Leopold bemängelt, dass er zu wenig Entscheidungskompetenzen hätte und das die wichtigsten Aufgaben in den Händen Albrechts liegen. Der Zwist zwischen den beiden Brüdern führte dazu, dass am 25. September 1379 der Vertrag von Neuberg geschlossen worden ist. Dieser Vertrag festigt die Teilung der Herrschaft über die Habsburgischen Territorien. Dies bestätigte die Teilung der Dynastie in die Albertinische Linie und Leopoldinische Linie.

AnonymousUnknown author, Albrecht Dritte Habsburg1, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons

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